Frau lebensgefährlich verletzt

Sebastian B. (45) greift Mutter mit Hammer an – dieses Geheimnis sollte die Familie mit ins Grab nehmen

Der Angeklagte im Gerichtssaal, der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit an.
Der Angeklagte im Gerichtssaal, der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
RTL Nord

von Christo Tatje und Paulina Drabinski

Wenn das Kartenhaus zusammenbricht!

Der 45-jährige Oldenburger Sebastian B. muss sich ab heute vor dem Landgericht wegen versuchten heimtückischen Mordes an seiner Mutter verantworten. Im Januar soll er versucht haben, die schlafende Frau durch Schläge mit einem Hammer zu töten. Grund soll ein Lügenkonstrukt gewesen sein, dass zusammenzubrechen drohte.

Nicht nur die Mutter sollte sterben

Laut Staatsanwaltschaft wollte Sebastian B. auch seinen Vater und schließlich sich selbst töten. Grund soll ein über Jahre aufgebautes Lügenkonstrukt über das Leben des 45-Jährigen, der noch bei seinen Eltern wohnte, gewesen sein. Dabei habe er wirtschaftliche und berufliche Erfolge vorgegaukelt, die nicht stimmen.

Weil Sebastian B. angeblich nicht wollte, dass die Wahrheit ans Licht kommt, sei er zum Täter geworden. „Er soll gesagt haben, dass er zur Arbeit geht, tatsächlich soll dies nicht so gewesen sein, zumindest in dem Umfang, wie es der Angeklagte angegeben hat“, erklärt Gerichtssprecher Torben Tölle RTL. Die Mutter wurde bei dem Angriff lebensgefährlich verletzt.

Lese-Tipp: „Meine Mutter hat noch gesagt: 'Du bringst mich irgendwann um'“

Im Video: Mutter und Sohn gewaltsam getötet - Ehemann unter Tatverdacht

Werdau: Mutter und Sohn gewaltsam getötet Ehemann unter Tatverdacht
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Ehemann unter Tatverdacht
Werdau: Mutter und Sohn gewaltsam getötet

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Vater rettet der Mutter das Leben

Während der Sohn brutal auf seine Mutter eingeschlagen haben soll, eilt der Vater des 45-Jährigen ihr zur Hilfe „Er soll den Angeklagten entwaffnet haben“, so Gerichtssprecher Torben Tölle im Gespräch mit RTL.

Lese-Tipp: Grausame Tat in Lübeck Sohn tötet eigene Mutter kaltblütig

Gericht schließt Öffentlichkeit vom Prozess aus

Mit im Gerichtssaal: Die Schwester der Geschädigten. Sie kann ihre Tränen kaum zurückhalten. Ihr Blick schweift immer wieder zu ihrem angeklagten Neffen, der weicht aus, kann dem Blickkontakt nicht standhalten.Dann winkt er ihr doch kurz zu.

Die Öffentlichkeit wird vom Prozess ausgeschlossen. Grund soll sowohl die Familienstruktur sein, die im Laufe des Prozesses intensiv erörtert werden soll, als auch Familiengeheimnisse, die im Rahmen des Verfahrens nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen. Im Fall einer Verurteilung droht Sebastian B. eine lebenslange Haftstrafe.

Hier findet ihr Hilfe in schwierigen Situationen

Solltet ihr selbst von Suizidgedanken betroffen sein, sucht euch bitte umgehend
Hilfe. Versucht, mit anderen Menschen darüber zu sprechen! Das können Freunde oder Verwandte sein. Es gibt aber auch die Möglichkeit, anonym mit anderen Menschen über eure Gedanken zu sprechen. Das geht telefonisch, im Chat, per Mail oder persönlich.
Wenn ihr schnell Hilfe braucht, dann findet ihr unter der kostenlosen Telefon-Hotline 0800-1110111 oder 0800-1110222 Menschen, die euch Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen können.